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  • Losberg 31 • 28870 Ottersberg - Quelkhorn

" Gepflegt leben auf dem Land "

Liebevoll versorgt

-rund um die Uhr.

Unsere Leistungen für Sie!

Profitieren Sie von unseren umfangreichen Leistungen.

Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege

Pflegebedürftige, welche bereits einen Pflegegrad haben und auf Dauer auf die Hilfe des Pflegepersonals einer vollstationären Einrichtung angewiesen sind, beantragen bei ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten bei Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung.

Ist noch keine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt, muss bei der
Pflegekasse ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt werden.
Ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen wird dann eine
Begutachtung durchführen. Entsprechend der Pflegebedürftigkeit erfolgt eine
Einstufung in einen Pflegegrad. Der Bescheid wird sowohl dem Bewohner als
auch der Einrichtung zugeschickt.

Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege

Ergänzende Sozialleistungen

Sozialhilfe/ Heimhilfe kann beantragt werden, wenn die regelmäßigen monatlichen Einkünfte(Renten etc.) nicht ausreichen die verbleibenden Heimkosten (siehe Kostenübersicht) zu decken. Sollte Vermögen vorhanden sein, egal in welcher Form z.B. Bargeld, Immobilien, Sparguthaben, Lebensversicherung, Aktien, vertragliche Ansprüche(z.B. Wohn-und Nießbrauchs rechte) wird Sozialhilfe/Heimhilfe nicht gewährt. Hier gilt ein Freibetrag in Höhe von 2.600 € für einen Alleinstehenden sowie bis zur Höhe von 3.214 € für Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. „Größere“ Schenkungen und dergleichen der letzten zehn Jahre wird das Sozialamt aufgrund der „ Verarmung des Schenkenden“ von den Beschenkten zurückfordern. Anträge erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt (letzter Wohnsitz).Sollten Sie auch hierzu Fragen haben, sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.

Informationen bezüglich „Ergänzende Sozialleistungen“:
Landkreis Verden Fachdienst Soziales,
Tel. 04231 – 15-489.

Wohnformen

Das Leben neu entdecken und gestalten

leistungen quelkhornBei vielen großen Entscheidungen Ihres Lebens haben Sie Ihre eigenen Interessen zum Wohle anderer in den Hintergrund gestellt. Freuen Sie sich jetzt auf die Zeit, in der Sie die Freiheit haben, das Leben nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

Die „Hubertus Residenz Etelsen“ bietet Ihnen bei unterschiedlichen Wohnformen den Raum und den Service, um Ihren individuellen Lebensstil zu genießen.

Im lebendigen Ortskern, aber ruhig gelegen, bieten wir Ihnen ein gepflegtes Ambiente und eine großzügige Architektur. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre ganz persönliche Vorstellung von Lebensqualität zu verwirklichen und ein anregendes, sicheres Leben zu führen.

Es ist unser erklärtes Ziel, Sie dabei mit Kompetenz und Leidenschaft zu unterstützen.

Individuelle Beratung

Preise

Unsere Einrichtungen sind anerkannte Häuser nach dem Pflegeversicherungsgesetz.

Nach Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und Anerkennung der jeweiligen Pflegekasse werden die Kosten in unserem Haus in Quelkhorn wie folgt berechnet:

 

    Wohnkosten

  Pflegegrad 1  

  Pflegegrad 2     Pflegegrad 3     Pflegegrad 4  

 

  Pflegegrad 5  

 

    Pflegebedingter Aufwand 35,66 46,33 62,50 79,37 86,93
    Unterkunft pro Tag 14,01 14,01 14,01

14,01

14,01
    Verpflegung pro Tag 5,09 5,09 5,09 5,09 5,09
    Investitionskosten pro Tag 18,28 18,28 18,28 18,28 18,28
  Ausbildungsumlage pro Tag 2,16 2,16 2,16 2,16 2,16
    Gesamtkosten pro Tag 75,20 85,87 102,04 118,91 126,47
    Gesamtkosten pro Monat * 2.287,58 2.612,17 3.104,06 3.617,24 3.847,22
    Abzüglich Zuschuss der Pflegekasse pro Monat    - 125,00 -770,00 -1.262,00 -1.775,00 -2.005,00
    Eigenanteil im Monat * (Rundungsdifferenzen) 2.162,58 1.842,24 1.842,24 1.842,24 1.842,24

* durchschnittlich bei 30,42 Tagen im Monat.

 

 

Sie haben Fragen? Wir beantworten die gerne. >>>


Sollte das Einkommen zur Begleichung der anfallenden Heimkosten nicht ausreichen,
kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.

Stand 01.03.2019, Irrtum vorbehalten.

Ihre Ansprechpartner

Pflegedienstleitung

Holsten


Ihre kompetente Ansprechpartnerin rund um Pflegedienstleistungen:
Frau Corinna Gätje

Telefon: 04293 - 433

Geschäftsleitung

Geschäftsleitung

Frau Christiane Gätje

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